Fragen und Antworten zu Fördermittel und Prämien bei Elektrofahrzeugen

In der Regel erledigen wir das für Sie. Auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie aber auch das Onlineformular um den Antrag selbst einzureichen: bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html. Das Verfahren und die Antragsstellung wurden im Vergleich zu 2016 stark vereinfacht.

Alle Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird.

Grundsätzlich alle Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit einen Listenpreis von maximal 65.000 Euro.
Eine komplette Liste der Förderfähigen Fahrzeuge finden Sie hier: www.bafa.de

Sofern Sie die Prämie über unser Autohaus beantragen, sind keine zusätzlichen Dokumente von Ihnen notwendig.
Wir reichen für Sie ein:

  • Rechnungskopie
  • Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und -brief)
  • ggf. Leasingvertrag

Das Prozedere bei Privat- und Gewerbeleasing ist etwas komplizierter. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.

Da die Fördermittel erschöpft sind ist nach Information der KfW ab sofort keine weitere Beantragung von Fördermitteln über KfW440 (900 EUR) möglich.