Elektroauto als Firmenwagen: Förderprogramme und steuerliche Vorteile
Die steuerliche Förderung von Elektroautos im Firmenbesitz bedeutet nicht nur den Erlass der Kfz-Steuern, sondern betrifft auch den Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung und die Lohnsteuer. Der Zeitraum der steuerlichen Begünstigung sollte laut Verkehrsminister Scholz über das Jahr 2021 verlängert werden, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahrzehnts. Die steuerlichen Vorteile sollen auch für Lieferwagen mit Elektroantrieb, die in Innenstädten fahren, gelten.
Ihre Vorteile im Überblick:
Befreiung von der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird für den Zeitraum von zehn Jahren ausgesetzt, sofern das E-Auto noch bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wird. Anschließend wird die Kfz-Steuer ermäßigt. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür wie beim Verbrennungsmotor das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung
In der Regel haben Elektrofahrzeuge einen höheren Bruttolistenpreis als Verbrennungsmotoren. Damit sich diese Tatsache bei der Dienstwagenbesteuerung nicht nachteilig auswirkt, vermindert man den Listenpreis um einen bestimmten Faktor (dieser ist abhängig von dem Jahr der Erstzulassung und kann aus einer Tabelle abgelesen werden). Der preiswerte Vorteil errechnet sich grundlegend aus der Akkukapazität in Kilowattstunden.
Weitere Lohnsteuervorteile
Der Arbeitnehmer muss das kostenlose Auftanken eines privaten Fahrzeuges beim Arbeitgeber nicht mehr versteuern. Die Steuerbefreiung gilt auch fürs Laden eines batteriebetriebenen Firmenwagens. Vorausgesetzt wird dabei, dass ein Fahrtenbuch geführt wird.
Angaben für die Steuererklärung bei Elektro-Firmenwagen
Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, müssen versteuert werden. Für das E-Auto müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben. Dieser wird bei 0,5 Prozent (statt 1 Prozent bei Verbrennungsmotoren) des Brutto-Listenpreises angesetzt.
Nutzt man einen Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für den Arbeitsweg, muss dieser in der Regel zusätzlich versteuert werden. Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei E-Fahrzeugen nur noch 0,015 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke fällig.
Strengere Kriterien für Hybridfahrzeuge als Firmenwagen
Sie können von steuerlichen Vorteilen beim privaten Gebrauch Ihres Hybrid-Firmenwagen profitieren. Allerdings wird Ihr Hybrid-Modell laut Verkehrsminister Scholz eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometer erreichen müssen. Bisher gab es hierfür nur folgende Einschränkungen: Der Hybrid muss extern geladen werden und entweder einen CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm je Kilometer oder eine elektrische Reichweite von 40 Kilometer vorweisen.
Hintergrund zur steuerlichen Entlastung von E-Autos
Die Nachfrage der E-Autos soll durch eine steuerliche Begünstigung von Firmenwagen angekurbelt werden. Mit der Verbreitung der E-Technologie kann außerdem die Schadstoffbelastung durch Verbrennungsmotoren in der Luft reduziert werden. Deshalb gewährt der Bund seit dem 01. Januar 2019 steuerliche Vorteile bei der Nutzung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb als Firmenwagen. Dies soll den Staat von 2019 bis 2021 schätzungsweise 1,8 Milliarden Euro kosten.
Alternative Förderprogramme zur Elektromobilität für Unternehmen
Unternehmen stehen neben den oben genannten Möglichkeiten weitere staatliche und privat geförderte Programme zur Verfügung:
Kfw-Umweltprogramm
Mit diesem Programm bekommen Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von E-Autos oder der Ladeinfrastruktur auf dem Unternehmensgelände. KfW vergibt einen zinsgünstigen Kredit und übernimmt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal können 10 Millionen Euro je Projekt bewilligt werden. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite von kfw
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Seit 2015 fördert BMVI Elektromobilität in Deutschland für Fahrzeuge aller Art: E-Autos, Busse, Züge, Fahrräder, Motorräder. Gefördert werden unter Anderem Kommunen, kommunale Unternehmen und die gewerbliche Wirtschaft der Kommunen (Pflegedienste, Kuriere, Lieferdienste, Handwerksbetriebe). Auch Car-Sharing-Flotten, E-Autos im Taxigewerbe und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kommen für die Förderung in Frage. Einen Überblick zu diesem Thema sowie weiterführende Informationen bekommen Sie auf der Seite des BMVI
Förderprogramme auf Länderebene
Jedes Bundesland bietet spezielle Förderprogramme zur Elektromobilität an. Manche Bundesländer kooperieren mit Energieversorgern, z.B. durch die Bereitstellung von kostenlosen Ladestationen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen
Kommunale Förderungen
Städte und Kommunen haben oft eigene Förderprogramme für die Anschaffung von E-Autos für Unternehmen.