Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9000 Euro (6.000 Euro Bundesanteil plus 3.000 Euro Herstelleranteil) für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro.
Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
Zusätzlich ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei.
Außerdem ist ein Elektroauto ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Bei einem Leasing wird die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsieht.
Für den Einbau eines akustischen Warnsignals bei geräuscharmen Elektrofahrzeuge beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt allerdings bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.