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Fragen und Antworten zu Fördermittel und Prämien bei Elektrofahrzeugen

Wo kann ich die Förderung für E-Autos beantragen?

In der Regel erledigen wir das für Sie. Auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie aber auch das Onlineformular um den Antrag selbst einzureichen: bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html. Das Verfahren und die Antragsstellung wurden im Vergleich zu 2016 stark vereinfacht.

Wer ist Förderberechtigt?

Alle Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird.

Welche Modelle werden gefördert?

Grundsätzlich alle Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit einen Listenpreis von maximal 65.000 Euro.
Eine komplette Liste der Förderfähigen Fahrzeuge finden Sie hier: www.bafa.de

Welche Unterlagen und Dokumente benötige ich zur Antragsstellung?

Sofern Sie die Prämie über unser Autohaus beantragen, sind keine zusätzlichen Dokumente von Ihnen notwendig.
Wir reichen für Sie ein:

  • Rechnungskopie
  • Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und -brief)
  • ggf. Leasingvertrag

Ist die Antragstellung bei Kauf und Leasing die gleiche?

Das Prozedere bei Privat- und Gewerbeleasing ist etwas komplizierter. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.

Werden auch private Ladestationen gefördert?

Ja. Sie erhalten einen Zuschuss von pauschal 900,- Euro, wenn sie an ihrem Wohnsitz einen privaten Ladeanschluss, wie zum Beispiel den ID. Charger von Volkswagen, einbauen.

Da die Fördermittel erschöpft sind ist nach Information der KfW ab sofort keine weitere Beantragung von Fördermitteln über KfW440 (900 EUR) möglich.

Wieviel Zuschuss erhalte ich für ein Elektroauto?

Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9000 Euro (6.000 Euro Bundesanteil plus 3.000 Euro Herstelleranteil) für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro.

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zusätzlich ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei.

Außerdem ist ein Elektroauto ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Bei einem Leasing wird die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsieht.

Für den Einbau eines akustischen Warnsignals bei geräuscharmen Elektrofahrzeuge beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt allerdings bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

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