H-Kennzeichen und Oldtimer-Zulassung
H-Kennzeichen - diese Änderungen sind erlaubt
Mit dem im Jahr 1997 eingeführten H-Kennzeichen schuf der Gesetzgeber einen Anreiz zur Erhaltung historischer Fahrzeuge. Die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut setzt ein Fahrzeugalter von 30 Jahren voraus. Weitere Bedingung: Die Hauptbaugruppen müssen sich im Originalzustand befinden. Änderungen und Umbauten sind nur zulässig, sofern sie der Ära des Fahrzeugs entsprechen und innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung vorgenommen wurden. Einige Änderungen, die der Betriebssicherheit und der Sicherheit im Straßenverkehr zugute kommen, lassen die gestrengen Prüfer zu. So ist die durch einen Fachbetrieb vorgenommene Nachrüstung mit Sicherheitsgurten zulässig. Eine schwachbrüstige 6-Volt-Elektrik lässt sich durch eine zeitgemäße 12-Volt-Anlage ersetzen. Statt Diagonalreifen kann das Fahrzeug Gürtelreifen tragen, sofern sie den zeitgenössischen Eindruck nicht beeinträchtigen und die Reifendimension weitestgehend identisch ist. Erneuerte Sitzbezüge werden nur akzeptiert, wenn sie dem ursprünglichen Stil ähneln oder entsprechen. Ansonsten muss sich der Oldtimer in einem fahrbereiten und für sein Alter überdurchschnittlich guten Zustand befinden. Akzeptabel sind kleine optische und technische Mängel, die weder den originalen Charakter des Fahrzeugs noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Liegen strukturelle Schäden vor oder wurde der Wagen unfachmännisch instandgesetzt, ist ein H-Kennzeichen in weiter Ferne.
Kosten für das H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist maximal 8 Stellen lang. Eine liebgewonnene alte Kennzeichennummer lässt sich nur übernehmen, wenn sie höchstens siebenstellig ist. Vor dem Anschrauben des frisch gepressten H-Kennzeichens liegt der Erwerb des Oldtimergutachtens. Ablegen lässt sich die Begutachtung bei Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA. Zu den Gebühren für das Oldtimergutachten in Höhe von etwa 130,- Euro sind noch um die 100,- Euro für die Kosten einer Hauptuntersuchung zu addieren, denn das Oldtimergutachten ist grundsätzlich mit einer HU verbunden. Dabei spielt es keine Rolle, wann die letzte Hauptuntersuchung stattfand. Bei gutem Timing lassen sich also Kosten sparen. Ein Fahrzeug mit Oldtimergutachten wird pauschal und unabhängig von Hubraum oder Verbrauch besteuert. Die jährliche Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt pauschal 191,73 Euro, unabhängig von Hubraum, Leistung und Verbrauch.
Vorteile des H-Kennzeichens
Die Pkw-Maut kommt 2019 oder 2020. Für Oldtimer wird zwar eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von 130 Euro erhoben, doch die Maut-Pauschale wird mit der Kfz-Steuer verrechnet, so dass die Klassiker faktisch nicht belastet werden. Das freut Betriebe und Künstler: Das Verbot der gewerblichen Nutzung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wurde aufgehoben. Die Lackierung darf zwar nur zeitgenössische Reklamemotive und Aufschriften tragen, doch es gibt ja auch Magnetfolien. Viele Versicherer bieten günstige Tarife für Besitzer von Klassikern an, denn die Assekuranzen gehen von einer besonnenen Fahrweise und einer geringen Laufleistung aus. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, denn im Kleingedruckten verbergen sich oftmals einschränkende Klauseln. So gelten manche Oldtimer-Tarife nur, wenn das historische Fahrzeug als Zweitwagen zugelassen wird. Nicht selten sind die Fahrleistungen gedeckelt oder es wird eine Unterbringung in einer Garage verlangt. Die Diskussion um Fahrverbotszonen in Innenstädten kann den Oldtimer-Besitzer kalt lassen. Ob Benziner oder Diesel - mit H-Kennzeichen hat der Fahrer eines VW-Klassikers freie Zufahrt.
Die Vorzüge des H-Kennzeichens in Stichpunkten:
- Pauschale Besteuerung mit 191,73 Euro
- Volle Verrechnung der kommenden Maut in Höhe von 130 Euro
- Günstige Klassiker-Tarife bei vielen Versicherungen
- Freie Fahrt in Umweltzonen
- Gewerbliche Nutzung ohne Einschränkungen erlaubt
- Steigerung des Zeitwerts
Alternativen zum H-Kennzeichen
07-Kennzeichen
Das 07-Kennzeichen ist für Besitzer mehrerer Oldtimer interessant. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim H-Kennzeichen: Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre und Oldtimergutachten. Auch die Besteuerung ist mit pauschal 191,73 Euro identisch. Mit dem 07-Kennzeichen kann der Besitzer mehrere Klassiker wechselweise bewegen - versteuert wird nur ein Fahrzeug. Der Sammler braucht seine weiteren Fahrzeuge nicht anmelden und die Hauptuntersuchungen entfallen ebenfalls. Das große Manko gegenüber dem H-Kennzeichen: Mit einem 07-Kennzeichen darf ein Oldtimer ausschließlich für Überführungsfahrten und Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen bewegt werden. Zwecks Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen.